Die Entschädigung des Beschuldigten wird gestützt auf die von Rechtsanwalt A.________ eingereichte Kostennote vom 10. November 2022 auf CHF 1'473.35 festgesetzt (inkl. Auslagen und MWST) und dementsprechend dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 13 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem Beschwerdeführer wird keine Entschädigung zugesprochen.