__ namens des Beschwerdeführers im Rahmen der Gewährung der Frist nach Art. 318 StPO erstmals geltend, dass sich der Beschuldigte auch des Amtsmissbrauchs strafbar gemacht haben soll, ohne dass er diesen Tatvorwurf jedoch begründete. Es ist nicht auszumachen, inwiefern der Beschuldigte die ihm verliehenen Machtbefugnisse unrechtmässig ausgeübt haben soll. Zur Begründung kann auf das bisher Gesagte verwiesen werden (vgl. E. 5.3 f. hiervor).