Der Beschuldigte will lediglich Distanz geschaffen und den Beschwerdeführer mit ausgestrecktem Arm und flacher Hand auf dessen Brust zurückgewiesen resp. zurückgedrängt haben, nachdem er aufgrund der von ihm als bedrohlich empfundenen Situation (geschlossene Türe, enges Büro, nahes Beieinanderstehen) energisch «Zurück» gesagt habe und der Beschwerdeführer dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei. Der Beschwerdeführer macht demgegenüber geltend, dass ihn der Beschuldigte energisch nach hinten gestossen habe, so dass er über das kleine Möbel gestolpert sei, dass sich direkt hinter ihm befunden habe. In der Beschwerde lässt er neu ausführen, dass er energisch gegen die Scheibe ge-