In der Eingabe von Rechtsanwalt D.________ vom 11.04.2022 wird zudem - neu - der Tatbestand des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) aufgeworfen, ohne dass dieser Tatvorwurf jedoch begründet wird. Angesprochen ist hier wohl die angekündigte Reduktion des Arbeitsentgeltes, nachdem C.________ die ihm zugewiesene Arbeit nicht machen wollte, weil diese nach seinen Angaben zu schwierig für ihn sei. Weder liefert Rechtsanwalt D.________ eine Begründung, inwiefern B.____