__ zuzustimmen, dass während der weiteren Auseinandersetzung keine Schritte von C.________ nach vorne erkennbar sind, hingegen ist aber festzuhalten, dass sehr wohl erkennbar ist, dass C.________ wiederholt seine Arme nach vorne positionierte. Zwar konnten in den Ermittlungen nicht alle Einzelheiten des Vorfalles ermittelt werden. Jedoch ist aufgrund der Auswertung der Überwachungskamera erwiesen, dass C.________ kurz nach dem Verschliessen der Türe einen einzigen Schritt nach hinten macht. Dabei ist ersichtlich, dass er weder zu Fall kommt noch aus dem Gleichgewicht gerät. Gemäss insofern übereinstimmenden Angaben ist davon auszugehen, dass C.______