Wie die räumliche Situation im Büro im Einzelnen war, und wer welche Ausweichsmöglichkeiten hatte, muss mangels vollständiger Bilder des Büros und mangels Kenntnis der genauen Position von B.________ ebenfalls offen bleiben, jedoch sei anzumerken, dass nach hiesiger Ansicht - anders als dies Rechtsanwalt D.________ schreibt - C.________ sehr wohl Ausweichsmöglichkeiten gehabt hätte: Er stand seitwärts zur Scheibe, hätte also auch nach hinten ausweichen können, was er mit dem einen Schritt, welcher erkennbar ist, ja auch getan hat. Schliesslich ist Rechtsanwalt D.________ zuzustimmen, dass während der weiteren Auseinandersetzung keine Schritte von C._