___ verwiesen: dieser gibt in seiner Anzeige an, B.________ habe zuerst nach seiner Hand am Türgriff gegriffen, weil er nicht wollte, dass C.________ die Türe zu mache. Anschliessend habe dann B.________ selbst die Türe geschlossen. Auch C.________ selbst gibt somit an, dass es eine Auseinandersetzung gab um die Frage der Türschliessung. Wie ausgeführt, muss offengelassen werden, wer die Tür tatsächlich zugetan hat. Wie die räumliche Situation im Büro im Einzelnen war, und wer welche Ausweichsmöglichkeiten hatte, muss mangels vollständiger Bilder des Büros und mangels Kenntnis der genauen Position von B.__