Er selber habe dies aus Sicherheitsgründen nicht gewollt, insbesondere, weil es dort keine Überwachungskamera habe. Der Beschwerdeführer sei aber einfach in sein Büro marschiert und er sei ihm gefolgt. Der Beschwerdeführer habe dann die Türe zu schliessen versucht, dem habe er entgegengehalten. Schlussendlich habe der Beschwerdeführer die Türe geschlossen. In dieser Situation habe er sich wegen der Enge im Büro und auch weil Personen mit Verwahrung auf dieser Abteilung seien, welche nichts zu verlieren hätten, bedroht gefühlt. Den weiteren Ablauf schilderte der Beschuldigte wie folgt (Z. 112 ff. des Protokolls): Die Situation war dann so, dass wir nahe zueinander standen. Es gilt zu