Er sei ihm dabei so nahe gekommen, dass sich ihre Nasen fast berührt hätten. Da der Beschuldigte sehr genervt und bedrohlich gewesen sei, habe er sich angegriffen gefühlt. Er habe den Beschuldigten gebeten, zurückzutreten und einen angemessenen Abstand zu halten. Da dieser gemerkt habe, dass er im Unrecht sei, habe er ihm (dem Beschwerdeführer) gesagt, dass er zurücktreten solle. Dann habe der Beschuldigte ihm seine Hand auf Höhe des Brustkorbes auf den Oberkörper gelegt und ihn energisch nach hinten gestossen, so dass er über das kleine Möbel gestolpert sei, das sich direkt hinter ihm befunden habe.