Der Beschuldige sei ihm gefolgt und ebenfalls eingetreten. Als sie sich beide im Innern des Büros befunden hätten, habe er (der Beschwerdeführer) nach dem Türgriff gegriffen, um die Türe zu schliessen und unter vier Augen zu diskutieren. Der Beschuldigte habe indes nach seinem Handgelenk gegriffen, um seine Hand vom Griff wegzunehmen. Er habe ihm gesagt, dass er der Chef sei und entscheide, ob die Türe geschlossen werde oder nicht. Dann habe der Beschuldigte selbst die Türe geschlossen und einen Schritt auf ihn zugemacht. Er sei ihm dabei so nahe gekommen, dass sich ihre Nasen fast berührt hätten.