3. Der amtlichen Verteidigerin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin B.________, wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine amtliche Entschädigung, bestimmt auf CHF 921.60 (inkl. Auslagen und MWST), ausbezahlt. 4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Kanton die an Rechtsanwältin B.________ ausbezahlte Entschädigung von CHF 921.60 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin die Differenz von CHF 161.55 zum vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.