CHF 1'200.00 zuzüglich Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00, ersatzweise Freiheitsstrafe von 10 Tagen, sowie Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00) liegt im untersten denkbaren Bereich (unterste 10%) des genannten Tarifrahmens von CHF 500.00 – CHF 5'000.00. Gleiches gilt für die Komplexität, zumal die für das vorliegende Verfahren wesentlichen Akten nur wenige Seiten (Anzeigerapport, Protokoll des Ausreisegesprächs und die Strafbefehle) umfassen und lediglich gestützt darauf geltend zu machen war, weshalb das Verfahren für einen Laien Schwierigkeiten bietet.