Die Bedeutung der Streitsache (amtliche Verteidigung im Einspracheverfahren gegen einen Strafbefehl bzgl. einer bedingten Geldstrafe von CHF 600.00 ohne Verbindungsbusse resp. CHF 1'200.00 zuzüglich Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 300.00, ersatzweise Freiheitsstrafe von 10 Tagen, sowie Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00) liegt im untersten denkbaren Bereich (unterste 10%) des genannten Tarifrahmens von CHF 500.00 – CHF 5'000.00.