6.4 mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 1B_228/2021 vom 16. Juli 2021 E. 1; 1B_170/2013 vom 30. Mai 2013 E. 4.5). Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht sind etwa anzunehmen, wenn die rechtliche Subsumtion Anlass zu Zweifeln gibt oder die in Frage kommenden Sanktionen strittig sind (Urteil des Bundesgerichts 1B_102/2012 vom 24. Mai 2012 E.2.2 mit weiteren Hinweisen.). 5.4 Der Beschwerdeführer wurde mit Strafbefehl vom 4. Mai 2022 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt, was vorab für einen Bagatellfall spricht.