Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 13. Juni 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 14. Juni 2022 hiess die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer den Antrag des Beschwerdeführers auf Beiordnung einer amtlichen Verteidigung gut und bestellte Rechtsan- 2 wältin B.________ als amtliche Verteidigerin. Der Beschwerdeführer reichte am 23. Juni 2022 eine Replik sowie die Honorarnote von Rechtsanwältin B.________ ein.