1 sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 04. Mai 2022 aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuweisen; 3. Die Unterzeichnete sei dem Beschwerdeführer im vorliegenden Beschwerdeverfahren als amtliche Verteidigerin beizuordnen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. 7.7% MWST.