_, am 16. Mai 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 04. Mai 2022 sei aufzuheben und die Unterzeichnete [Rechtsanwältin B.________] sei dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab 26. April 2022 als amtliche Verteidigerin beizuordnen; 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 04. Mai 2022 aufzuheben und die Sache zur neuen Beurteilung an die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuweisen;