Auf eine Verbindungsbusse wurde verzichtet. Die dem Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten wurden erneut auf CHF 300.00 festgesetzt. Mit Verfügung gleichen Datums wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch um Einsetzung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigung ab. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 16. Mai 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1.