Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Der Beschwerdeführer wurde zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen. Ausserdem wurden ihm Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00 auferlegt. Mit Schreiben vom 7. Februar 2022 zeigte Rechtsanwältin B.________ der Staatsanwaltschaft an, dass sie der Beschwerdeführer mit der Verteidigung beauftragt habe, erhob fristgerecht Einsprache und ersuchte um Akteneinsicht.