1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 25. Januar 2022 einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz durch rechtswidrigen Aufenthalt in der Zeit vom 16. Juni 2021 bis 15. Dezember 2021 und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00, ausmachend CHF 1'200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.