4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 5‘030.00 (inkl. Entschädigung Sachverständiger) trägt der Kanton Bern. Es wird festgestellt, dass die vorinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’200.00 dem Kanton Bern auferlegt wurden. 5. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________ wird für das Beschwerdeverfahren auf CHF 4'345.90 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt. Die Rück- und Nachzahlungspflichten des Beschwerdeführers entfallen. Es wird festgestellt, dass die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin im vorinstanzlichen Verfahren auf CHF 5'431.35 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt wurde.