Am 5. September 2022 wurde er schliesslich zum stationären Massnahmenvollzug in die UPK Basel verlegt. Dabei ist unbestritten, dass dem Beschwerdeführer mit Gutachten vom 20. August 2021 die Diagnosen einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0), eines Status nach Störung durch Alkohol, schädlicher Gebrauch (ICD-10 F10.1), einer Störung durch Cannabinoide, Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtig abstinent, aber in beschützender Umgebung (ICD-10 F90.1), und eines Status nach hyperkinetischer Störung des Sozialverhaltens (ICD-10 F90.1) gestellt wurden.