Die erste, besonders erschwerend ins Gewicht fallende Haftzeit hatte der Beschwerdeführer im Zeitpunkt des Antritts der stationären Massnahme rechtmässig hinter sich. Ab dem 24. Mai 2022 befand sich der Beschwerdeführer auf der FTK im Regionalgefängnis Burgdorf in teilstationärer Behandlung. Am 5. September 2022 wurde er schliesslich zum stationären Massnahmenvollzug in die UPK Basel verlegt.