Das Bundesgericht geht davon aus, dass der Tagessatz bei längerer (Untersuchungs-)Haft (Dauer von mehreren Monaten) in der Regel zu senken ist, da die erste Haftzeit besonders erschwerend ins Gewicht falle. Bei langer Haftdauer ist somit ein degressiver Tagessatz anzuwenden (BGE 143 IV 339 E. 3.1; Urteile des Bundesgerichts 6B_984/2018 und 6B_990/2018 vom 4. April 2019 E. 5.1; 6B_909/2015 E. 2.2.1).