22 heitlich, also körperlich, psychisch oder geistig, eingeschränkt ist. Entsprechend verhält es sich mit der Lehre im geschützten Rahmen bei der Stiftung M.________, welche der Beschwerdeführer im Jugendstrafverfahren erwähnte (E. 3.3.2). Klar war desgleichen, dass eine ADHS-Diagnose vorlag (E. 3.3.2 und 3.3.6). Auch war bekannt, dass der Beschwerdeführer von der dritten bis zur sechsten Klasse im Schulheim I.________ beschult wurde (E. 3.3.2).