Weiter hatte er zu Protokoll gegeben, in eine schwere Krise gefallen zu sein, weil er einen sehr unsicheren Verstand gehabt habe (E. 3.3.6). Auch hatte er der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht, dass er nach dem Vorfall vom 10. März 2019 aufgrund seines Aggressionsproblems alle zwei bis drei Wochen (ca. sieben Mal) persönlich zum Psychologen S.________ in die Therapie gegangen sei und telefonischen Kontakt mit ihm gehabt habe (E. 3.3.6).