7.5 Anlass zur Begutachtung geben etwa deutliche psychische Auffälligkeiten oder Suchtprobleme der beschuldigten Person. Auch die Deliktart kann Anlass zur Begutachtung geben (HEER, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N 41 zu Art. 56 StGB; so auch TRECHSEL/BORER, in: Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, Rz. 10 zu Art. 56 StGB). In Zusammenhang mit dem Gutachtenserfordernis bei zweifelhafter Schuldfähigkeit gemäss Art.