18 und dessen rechtliche Subsumtion sowie auf die auszufällende Sanktion und allfällige weitere Nebenfolgen einigen und im Interesse einer einvernehmlichen Lösung gegenseitig auf eine abschliessende Klärung aller offenen Fragen verzichten und damit gewisse Unsicherheiten bewusst in Kauf nehmen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass im abgekürzten Verfahren an der Hauptverhandlung kein Beweisverfahren stattfinde und die Rechtsmittelmöglichkeiten aufgrund des summarischen Charakters des Verfahrens beschränkt seien.