aus, dass das schwierig zu sagen sei, da es sich um eine rein hypothetische Frage handle. Er gehe aber davon aus, dass wenn man die Akten und die Verhaltensweisen, mit den Vorkenntnissen aufgrund der IV-Berichte und IV-Ab- klärungen, mit allen medizinischen Berichten, die vorgelegen haben, betrachte, auf einer anderen Basis evtl. zum Schluss hätte kommen können, dass eine stationäre Massnahme angezeigt gewesen wäre (a.a.O., pag. 357, Z. 5 ff.). Die die Auswirkungen auf das alltägliche Leben seien 2019 schon so ausgeprägt gewesen, dass man aus seiner Sicht davon ausgehen müsse, dass schon damals eine schwere psychische Störung im Sinne des Gesetzes vorgelegen habe (a.a.