6. Aussagen des Gutachters anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung (Auszug) Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte Dr. med. univ. U.________ die im Gutachten vom 20. August 2021 sowie die am 28. April 2022 vor der Vorinstanz gemachten Ausführungen (Akten BK, pag. 345, Z. 9 ff.). Ergänzend sei anzuführen, dass der Beschwerdeführer seit der letzten Verhandlung in verschiedenen Kliniken bzw. Gefängnissen gewesen und es in den Gefängnissen mutmasslich zu weiteren Übergriffen gekommen sei. Seit Anfang September befinde er sich in der UPK Basel und nehme die verordnete Medikation, Clozapin bzw. Amisulprid ein.