Auch umweltbezogene sowie situationsspezifische Faktoren seien auf dem Fundament der Verhaltensdisposition, welche durch die Schizophrenie (Impulsivität, Gewaltbereitschaft) geprägt gewesen sei, für die Anlasstat relevant gewesen (a.a.O., pag. 448 f.). Betreffend Legalprognose ging der Gutachter von einem hohen Rückfallrisiko hinsichtlich allgemeiner und gewalttätiger Delinquenz aus, sofern der Beschwerdeführer nicht krankheitsentsprechend betreut und behandelt und in keinen adäquaten Empfangsraum entlassen werde (a.a.O., pag.