368 ff.) wurden dem Beschwerdeführer die Diagnosen einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0), eines Status nach Störung durch Alkohol, schädlicher Gebrauch (ICD-10 F10.1), einer Störung durch Cannabinoide, Abhängigkeitssyndrom, gegenwärtig abstinent, aber in beschützender Umgebung (ICD-10 F90.1), und eines Status nach hyperkinetischer Störung des Sozialverhaltens (ICD-10 F90.1) gestellt. Für den Tatzeitpunkt stellte der Gutachter dieselben Diagnosen, wobei sich die Schizophrenie in der Prodromalphase befunden und der Beschwerdeführer noch aktiv Substanzen konsumiert habe (a.a.O., pag. 447 f.).