Gemäss Austrittsberichtbericht vom 9. September 2022 konnte eine integrierte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung stattfinden, wobei der Beschwerdeführer motiviert am Programm teilgenommen und sich gut in den Stationsalltag der FTK integriert habe. Zudem habe er damit begonnen, Verantwortung für die regelmässige Einnahme der Medikation zu übernehmen (a.a.O., pag. 267). 4.16 Mit Verfügung vom 1. September 2022 wurde der Beschwerdeführer zum Vollzug der stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB in die UPK Basel verlegt (a.a.O., pag.