Vom 24. Mai 2022 bis 5. September 2022 befand sich der Beschwerdeführer im Rahmen der stationären Massnahme gemäss Art. 59 StGB in der Forensischen Tagesklinik des Regionalgefängnisses Burgdorf (nachfolgend: FTK) in teilstationärer Behandlung (Akten BK, pag. 265). Gemäss Austrittsberichtbericht vom 9. September 2022 konnte eine integrierte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung stattfinden, wobei der Beschwerdeführer motiviert am Programm teilgenommen und sich gut in den Stationsalltag der FTK integriert habe.