Zur Wundreinigung und zur Prophylaxe musste er ambulant hospitalisiert werden (Akten BK, pag. 288). 4.12 Mit Verfügung des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 22. Februar 2022 musste der Beschwerdeführer am 23. Februar 2022 aufgrund seiner psychischen Verfassung (Misstrauen und Fremdaggressivität gegenüber Mitinsassen und Sicherheitspersonal bei vorbekannter paranoider Schizophrenie) erneut auf die Station Etoine verlegt werden (a.a.O., pag. 702 f. und 705 f. [Rückseiten nicht paginiert]; im Detail: Akten BK, pag. 265 ff.).