4.11 Am 31. Januar 2022 wurde der Beschwerdeführer in die Vollzugsabteilung des Regionalgefängnisses Burgdorf zurückverlegt (a.a.O., pag. 665 und 667 ff.). Kurz darauf kam es am 4. Februar 2022 während den Zellenöffnungszeiten in der Zelle des Beschwerdeführers zu einer weiteren körperlichen Auseinandersetzung mit einem Miteingewiesenen. Die Beteiligten konnten durch das Eingreifen des Personals getrennt werden. Der Beschwerdeführer wurde während dieser Auseinandersetzung durch einen Biss am linken Bein verletzt. Zur Wundreinigung und zur Prophylaxe musste er ambulant hospitalisiert werden (Akten BK, pag. 288).