Er gebe an, dass er u.a. unter Beeinflussungserleben (Pflegefachmann mit «magischen Händen») leide. Im Regionalgefängnis Burgdorf gehe man davon aus, dass es in den kommenden Tagen eskalieren werde (a.a.O., pag. 610). In der Folge wurde der Beschwerdeführer auf der Station Etoine und in der Forensischen Tagesklinik des Regionalgefängnisses Burgdorf (anschliessend) angemeldet (a.a.O., pag. 613). Aufgrund suizidaler Äusserungen und seiner aktuell schlechten psychischen Verfassung wurde der Beschwerdeführer am 7. Januar 2022 gestützt auf Art. 18 Abs. 2 JVG vorübergehend auf die Station Etoine verlegt (a.a.O., pag. 617 ff. und 625).