BSG 341.1) eine ambulante psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung an und verpflichteten den Beschwerdeführer, sich der angeordneten Therapie zu unterziehen (Vollzugsakten, pag. 595 ff.). 4.10 Am 4. Januar 2022 teilte der FPD den BVD mit, dass der Beschwerdeführer (erneut) auf der Station Etoine angemeldet werde. Er nehme seine Medikation derzeit nur noch ansatzweise ein und sei deutlich psychotisch (wahnhaft und misstrauisch). Er gebe an, dass er u.a. unter Beeinflussungserleben (Pflegefachmann mit «magischen Händen») leide.