Seinen Angaben zufolge sei er vom Miteingewiesenen provoziert worden, worauf er ausgerastet sei. Was den involvierten Miteingewiesenen anbelangt, hielt die Strafanstalt Gmünden fest, dieser sei bereits seit mehreren Jahren in der Strafanstalt, habe mit keinen anderen Personen Probleme und verhalte sich ruhig und unauffällig (a.a.O., pag. 518 und 520 f.). Am 7. Oktober 2021 wurde der Beschwerdeführer in die Vollzugsabteilung des Regionalgefängnisses Burgdorf zurückverlegt (a.a.