Für die Mitarbeitenden des Gefängnisses seien die Geräusche nicht hörbar gewesen. Der Beschwerdeführer sei sehr sprunghaft in den Gedanken und Aussagen und sei nicht klar fassbar. Er habe gewünscht, in Einzelbehandlung versetzt zu werden, da er sich davor fürchte, von einem Mitinsassen mit einer Rasierklinge angegriffen zu werden. Zudem habe er sich nicht von Suizidgedanken distanzieren können. Er werde somit für höchstens 14 Tage in eine Sicherheitszelle verlegt (a.a.