263 ff.), musste am 9. März 2021 eine besondere Sicherheitsmassnahme verfügt werden. Der Beschwerdeführer habe über Angstzustände und innere Unruhe geklagt und gebeten, zu seinem eigenen Schutz in die Sicherheitszelle verlegt zu werden, da er nicht ausschliessen könne, sich etwas anzutun. Sein Zustand habe sich tendenziell verschlechtert, er habe Mühe Fragen zu beantworten oder sich präzise zu äussern, wirke sehr verunsichert und verängstigt. Er werde bis am 12. März 2021 in der Sicherheitszelle verbleiben und an diesem Tag vom Psychiater gesehen. Er sei zudem bereit, die Arzneimittel wieder regelmässig einzunehmen (a.a.