12 zudem klar deliktrelevant. Der Beschwerdeführer befinde sich nun bis am 5. März 2021 im Arrest und die BVD würden gebeten, eine Anschlusslösung für ihn zu finden (a.a.O., pag. 239 und 241 ff.). Am 2. März 2021 wurde die Verlegung des Beschwerdeführers beantragt (a.a.O., pag. 255 f.). 4.5 Nach dem der Beschwerdeführer am 5. März 2021 in die Vollzugsabteilung des Regionalgefängnisses Burgdorf (geschlossener Strafvollzug) verlegt wurde (a.a.O., pag. 263 ff.), musste am 9. März 2021 eine besondere Sicherheitsmassnahme verfügt werden.