Mit E-Mail vom 25. Februar 2021 teilte die JVA Witzwil den BVD mit, dass der Beschwerdeführer am Morgen vor der Arbeit einen Miteingewiesenen ohne erkennbaren Grund tätlich angegriffen und mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Der Vorfall zeige deutlich, dass der Beschwerdeführer in seiner aktuellen Verfassung nicht in der Lage sei, sich an die Regeln und Strukturen des offenen Vollzugs anzupassen und sich in die Gruppe einzugliedern. Der tätliche Angriff sei in seinem Fall