3.4 Weitere Delikte Nach seiner Verurteilung im abgekürzten Verfahren wurde der Beschwerdeführer zudem mit Strafbefehlen BM 20 27177 vom 16. Juli 2020, BM 20 32249 vom 9. September 2020 und BM 21 3522 vom 27. Januar 2021 jeweils wegen Übertretungen gegen das Personenbeförderungsgesetz zu Bussen von je CHF 200.00 verurteilt. Zufolge Nichtbezahlung wurden auch diesbezüglich Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt sechs Tagen angeordnet (Vollzugsakten, pag. 729 ff.; Akten BK, pag. 251).