43, Z. 461 f.). Gemäss Verbal fragte Rechtsanwältin R.________ nach, wie es mit dem Einholen eines Berichts bei Herrn S.________ aussehe. Die Staatsanwältin habe daraufhin mitgeteilt, dass sich das Verfahren so noch verlängern würde, und gefragt, ob eine ambulante Massnahme seitens der Verteidigung beantragt werde, was verneint worden sei. In der Folge sei auf das Stellen von weiteren Beweisanträgen verzichtet worden (a.a.O., pag. 43, Z. 464 ff.). 3.4 Weitere Delikte