34 Z. 128 f., Z. 134 ff.; pag. 38, Z. 273 ff.), wurde er zu seinen damaligen Lebensumständen befragt. In diesem Zusammenhang führte der Beschwerdeführer aus, dass er 2016 eine Wohnung gefunden und zuhause ausgezogen sei. Er sei mehrheitlich zuhause, nicht unter Leuten gewesen. Zudem habe er die ganze Zeit gekifft. Er habe eine Persönlichkeitsstörung gehabt, was seinen Stiefvater angehe. (a.a.O., pag. 39 f., Z. 321 ff.). Auf Frage führte er aus, die Persönlichkeitsstörung sei seine eigene Interpretation. Es habe eine Zeit gegeben, da habe er sich in seiner Haut nicht mehr wohl gefühlt.