Anlässlich der polizeilichen Einvernahme zum Vorfall vom 10. März 2019 führte der Beschwerdeführer aus, dass er in seinen Augen kein schlechter Mensch sei, der anderen Schaden zufüge. Er sei als Kind vom Stiefvater körperlich misshandelt worden, was er erst jetzt erkenne. In der kommenden Woche habe er ein Gespräch bei einem Psychiater. Dieser solle ihm dabei helfen, stärker zu werden und sich weniger schnell provozieren zu lassen (a.a.O. pag. 69, Z. 246 ff.). Aus genanntem Einvernahmeprotokoll geht sodann hervor, dass die damalige Freundin des Beschwerdeführers anlässlich des Vorfalls vom 10. März 2019 gegenüber dem Polizisten