156, Z. 199 ff.). In der Einvernahme vom 21. Mai 2019 im Strafverfahren BM 19 15362 gab er schliesslich an, dass er nach dem Vorfall (Sachbeschädigung) einen Psychiater aufgesucht habe, da er einsehe, dass er unter Alkoholeinfluss schnell aggressiv werde, sich schnell provozieren lasse und in schlechte Stimmung komme. Aktuell sei er in Behandlung und möchte dies in den Griff bekommen, weshalb er auch nicht mehr trinke (a.a.O., pag. 156, Z. 100 ff.). 3.3.3 Anlässlich der polizeilichen Einvernahme zum Vorfall vom 10. März 2019 führte der Beschwerdeführer aus, dass er in seinen Augen kein schlechter Mensch sei, der anderen Schaden zufüge.