_ (Gewaltprävention / 6 Termine) erteilt (Akten PEN 20 594, pag. 276 f.). Mit Strafbefehl BM 16 38774 vom 11. Oktober 2016 wurde der Beschwerdeführer alsdann wegen einfacher Körperverletzung unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt (a.a.O., pag. 123 ff.). Am 16. Oktober 2017 wurde er mit Strafbefehl BM 17 38716 wegen Beschimpfung, Drohung und Tätlichkeiten zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00 und einer Busse von CHF 500.00 bzw. zu einer Ersatzfreiheitstrafe von 5 Tagen bei schuldhaftem Nichtbezahlen verurteilt.