[bestehend sei der Adoleszenz]), des schädlichen Gebrauchs von Tabak (ICD-10 F17.1; [bestehend seit Jahren]), einer Entwicklungsstörung der Sprache sowie eines Status nach partiellem Anfallsleiden mit komplexer und affektiver Syptomatik mit medikamentöser Behandlung mit Lamictal von Januar 2005 bis 13. November 2010 und 1. Dezember 2010 bis Juni 2011 (nach Absetzen auswärtiges EEG unauffällig). 3.2 Vorstrafen Aus den der Kammer vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass der Beschwerdeführer seit 2015 jährlich u.a. wegen Gewaltdelikten verurteilt wurde.